Es gibt auch Mitglieder in unserer Bürgerinitiative, die durch direkte Nachbarschaft zu den geplanten Standorten der Windenergieanlagen persönlich betroffen sind. Es ist wohl verständlich, dass – neben unserem gegen den Bau im Vordergrund stehenden Argument des Naturschutzes – die Betroffenen auch aus eigenen Interessen Einwände vorbringen.
Nachfolgend werden wir auf einige diese Einwände eingehen.
Wir möchten betonen, dass sich die Planung der Stadtwerke Münster im gesetzlichen Rahmen bewegt. Warum Belange des Naturschutzes höher wiegen als menschliche, sei einmal dahingestellt – trotzdem verwahren wir uns vor dem Vorwurf, die Bürgerinitative bestünde nur aus persönlich betroffenen Nachbarn, die keine Windräder im Vorgarten haben möchten. Stattdessen ist richtig, dass persönlich betroffene Nachbarn schon vor Jahren eigene landwirtschaftliche Flächen zur Sicherung für den Naturschutz an Behörden veräußert haben, andere bewirtschaften ihre Flächen freiwillig nach strengen ökologischen Vorgaben, um Flora und Fauna zu erhalten bzw. zu fördern.
Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Mitglieder unserer Bürgerinitiative nicht in der Nähe der geplanten Windkraft-Standorte wohnen. Es handelt sich vielmehr um Mitbürger aus dem gesamten Haller Stadtgebiet und auch aus umliegenden Gemeinden, die den Wert der Natur in Hörste, Bokel und Kölkebeck zu schätzen wissen.
Das Bild oben zeigt das Größenverhältnis der neuen Windenergieanlagen im Vergleich zu den bestehenden Windrädern in Kölkebeck und zur Hörster Dorfkirche. Können Sie sich vorstellen, dass eine Industrieanlage (und um nichts anderes handelt es sich bei einem Windrad) dieser Größenordnung direkt neben Ihr Wohnhaus gebaut wird? Der Abstand zur Mitte des Mastfußes darf laut aktueller Rechtslage der zweifachen Höhe der Windenergieanlage entsprechen. Das entspricht bei einer Gesamthöhe von 200 m einer Entfernung von 400 m zum nächsten Haus, bei einer Gesamthöhe von 250 m einer Entfernung von 500 m. Zum Größenvergleich: Ein in Kölkebeck auf 75 m Höhe gebautes Windrad mit einer Länge von 250 m überragt die höchste Erhebung in Halle und im Kreis Gütersloh im nahen Teutoburger Wald, den 316 hohen Hengeberg, noch einmal um weitere 9 m. Und trotzdem ist im Baugesetzbuch festgeschrieben, dass diese Mindestentfernung dazu ausreicht, die „Belange einer optisch bedrängenden Wirkung“ außer Kraft zu setzen.
Erwähnen möchten wir außerdem, dass natürlich die Rotorblätter den Radius des Windrades bestimmen. Auch wenn die Mastmitte etwa 400 m zum nächsten Wohngebäude entfernt ist, so ragen doch die Flügel bei passender Ausrichtung bis auf fast 300 m heran. Hinzu kommen Geräusche, die bei Betrieb des Windrades entstehen – sei es durch die Rotorblätter, die im Mittel mit mehreren Hundert Stundenkilometern die Luft durchschneiden, oder durch den Generator, Getriebe oder Bremsen. Und das zu jeder möglichen Tag- und Nachtzeit. Hinzu kommen außerdem möglicher Schattenwurf und im Winter die Gefahr von Eiswurf. Wir möchten auf dieser Seite mögliche gesundheitliche Schäden durch Windenergieanlagen nicht weiter ausführen, hierzu gibt es zahlreiche Studien, die solche Schäden belegen oder auch widerlegen.
Unstrittig dürfte aber wohl sein, dass ein solch großes Windrad in direkter Nachbarschaft als störend empfunden und das persönliche Wohlempfinden in hohem Maße negativ beeinflusst werden kann.