Das Klimaschutzgesetz sieht für Deutschland eine Reduzierung der CO2-Emissionen vor. Das Land soll treibhausgasneutral werden, und der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei ein wichtiger Faktor.
Aber irgendwo müssen die Windräder doch hin!
Wir benötigen nur 1,8 % der Landesfläche von NRW für die Erreichung der Klimaziele. Auf sogar 3,1 % der Landesfläche könnten Windräder ohne Beeinträchtigung von Natur und Bevölkerung gebaut werden. Flächen in Halle (Westf.) gehören jedoch nicht dazu.
In Halle tragen bereits fünf Windenergieanlagen (drei Anlagen in Kölkebeck, je eine in Hörste und Hesseln), drei Biogasanlagen und zahlreiche Photovoltaikanlagen auf öffentlichen und privaten Dächern und Freiflächen dazu bei, einen Beitrag zur Klimawende zu leisten. Für die drei Windenergieanlagen in Kölkebeck steht zudem voraussichtlich in 2026 und 2027 ein „Repowering“ an, das heißt, es wird durch einen Austausch der alten durch neue, effizientere Anlagen zur Erhöhung der Leistung kommen.
Anfang 2022 hat die Stadt Halle eine Potenzialstudie für Windenergie in Auftrag gegeben. Dabei wurden Abstände von 500 m zu Wohngebäuden im Außenbereich unterstellt. Ergebnisse dieser Studie, nach denen Wind-Eignungsflächen in Halle vorhanden sind, wurden bislang nicht veröffentlicht – stattdessen hat die Stadt Halle über den Leiter des Bauamtes verkündet, dass sie keine Potenzialflächen in dem laufenden Verfahren an die Bezirksregierung melden wird.
In den veröffentlichten Planungen zur Projektierung von Windenergieanlagen in Halle wurden durch die Stadtwerke Münster nun für die Anlagen mit einer Höhe von 200 m Abstände von nur noch 400 m zu Wohngebäuden angenommen, um überhaupt mehrere Potenzialflächen auf Haller Gebiet zu finden. Dies entspricht der derzeit gültigen Rechtslage, steht aber im Widerspruch zu den Vorgaben der Stadt Halle und den Vorgaben des Landes zur Ermittlung von Potenzialflächen.
Übrigens: In der Potenzialflächenanalyse der Stadtwerke Münster sind neben den sechs genannten keine weiteren möglichen Standorte für Windenergieanlagen in Bokel, Hörste oder Kölkebeck gefunden worden. Würde der Bau einiger oder aller sechs Windräder aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein, gäbe es keine weiteren alternativen Standorte. Gleich in der Nähe von Kölkebeck, auf Flächen der Stadt Harsewinkel, wurde dagegen Ende 2023 die Errichtung eines Windparks genehmigt, weil hier alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt wurden.
Seit Februar 2023 gilt in Deutschland „das Windenergieflächenbedarfsgesetz, mit dem der Bund den Ländern verbindliche Flächenziele vorgegeben hat, die für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden müssen. Der zu erreichende Flächenbeitragswert für Nordrhein-Westfalen beträgt 1,8 % der Landesfläche, was 61.402 ha entspricht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung ändert zur Umsetzung dieser Vorgaben den Landesentwicklungsplan und legt verbindliche, mengenmäßige Teilflächenziele für die sechs Planungsregionen in NRW fest. Die räumlich konkrete Ausweisung von Windenergiebereichen im entsprechenden Umfang erfolgt anschließend in den Regionalplänen der Planungsräume Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und des Regionalverbands Ruhr“, führt zu diesem Thema das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) aus.
Das LANUV untersuchte in einer Studie aus 2023 Flächenpotenziale zum Ausbau der Windenergie in NRW. „Die Studie kommt im Ergebnis zu einem landesweiten Flächenpotenzial von 106.802 ha, was etwa 3,1 % der Landesfläche entspricht“, so das LANUV. Es gibt demnach weitaus mehr Flächen mit Potenzial für Windenergieflächen, als dies gesetzlich gefordert wird – Flächen im Gebiet der Stadt Halle gehören laut der Studie jedoch nicht dazu. (Quelle und Download der Flächenanalyse: Homepage des LANUV).
„Die Auswahl der Flächen ist als grober Unfug zu bezeichnen.“
Bürgerinitiative Barrelpäule/Hörster Feuchtwiesen